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Verhütung bei MW, Schwerbehindertenausweis und Berufsfindung

Verfasst: 26. Mai 2009, 08:58
von Silke47
Hallo,
meine Tochter hat die Pille Valette bis Anfang April eingenommen. Aufgrund eines Artikels zur Verhütung in der Vereinspost hatten wir gemeinsam mit der Frauenärztin beschlossen, die Pille zunächst abzusetzen. Die Leberwerte verbesserten sich daraufhin, einen Zusammenhang mit der Nichteinnahme der Pille wollten die Ärzte nicht bestätigen. Gibt es Erfahrungen mit einer anderen Pille, die die Leber evtl. nicht so sehr belastet? Die Leberwerte sind noch in einem kritischen Stadium, obwohl sich ihr Allgemeinzustand sehr gebessert hat (akute Erkrankung im Januar 09 mit Leberversagen).

Des Weiteren hat sie einen Schwerbehindertenausweis über 70 % erhalten. Wie können wir diesen bei der Ausbildungssuche nutzen (Arbeitsamt werden wir schon in Anspruch nehmen). Hat sie evtl. Nachteile durch den Ausweis?
Vielen Dank für folgende Nachrichten.
LG Silke

Verfasst: 26. Mai 2009, 17:58
von Morbus1985
Bei 70% kann sie sich durchaus freistellen lassen und ist somit gleichberechtigt. Hatt sie die 70% durch das Leberversagen bekommen? Aber nicht durch MW oder? Es wird doch behandelt oder? Ich habe 30% bekommen mit Leberzirrhose.

Bzgl Pille, muss man den Gynäkologen fragen und / oder die Apotheker.

Verfasst: 30. Mai 2009, 09:37
von Gitte
Hallo Silke,

die Pille hat negative Auswirkungen auf die Leber. Man muss nur den Beipackzettel lesen, da steht es drin. Die Ärzte sagen das leider oft nicht deutlich, dass Leberkrankheiten eine Gegenanzeige für die Pille oder die Hormonpflaster sind.

Hier mal eine Fundstelle zu den Vorerkrankungen, wann man die Pille oder andere Hormone besser nicht nimmt/anwendet:
Wann darf die Pille nicht eingenommen werden?

Nur wenige Frauen müssen aus medizinischen Gründen auf die Pille verzichten. Bei dieser Fragestellung sollen Sie sich in erster Linie vertrauensvoll an Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt wenden und sich ausführlich beraten lassen.

Medizinische Gründe, bei denen eine Pille nicht eingenommen werden darf, sind u.a.:
Früher durchgemachte oder bestehende Erkrankungen mit Blutpropfbildung (Thrombose, Embolie), besonders Schlaganfall und Herzinfarkt.

Bestehende Schwangerschaft; es ist allerdings die Möglichkeit, dass das Kind geschädigt wird, so gut wie unwahrscheinlich.

Hormonempfindliche bösartige Tumoren, die auf Östrogene reagieren könnten. Dazu gehört der Brustkrebs (auch nach Behandlung).

Bestehende schwere Leberschäden. Die Hormone der Pille können die geschädigte Leber zusätzlich belasten.

Erkrankungen der Hirn- oder Augengefäße. Man fürchtet ein erhöhtes Risiko für Thrombosen.

Schwere Formen des Bluthochdrucks, besonders der medikamentös nicht einstellbare Hochdruck mit entsprechenden Komplikationen.

Angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen, z.B. schwere Zuckerkrankheit mit Gefäßveränderungen oder Störungen des Fettstoffwechsels.
Otosklerose (erbliche, fortschreitende Mittelohr-Schwerhörigkeit), die sich in vorangegangenen Schwangerschaften verschlechtert hat.

Vorausgegangene Schwangerschaftsbläschen. Seltene Hauterkrankung, als Herpes gestationis bezeichnet.

Raucherinnen jenseits des 30. Lebensjahres, insbesondere wenn weitere Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck vorhanden sind.
http://www.apotheke-schwertberg.at/php/ ... /anitb.php

Da die meisten Patienten mit M. Wilson eine fortgeschrittene schwere Leberkrankheit haben und meist auch schon eine Zirrhose vorliegt, ist das ganz sicher ein Grund, die Pille nicht zu nehmen, wenn man sich etwas Gutes tun will.
Ich denke, dass jede Pille nicht gut für die Leber ist. Es mag kleine Unterschiede zwischen den einzelnen Pillen geben, aber die würde ich als minimal betrachten.

Sicher sind Hormone als Verhütungsmittel die bequemsten und wohl auch ziemlich sicher.
Da die Wirkstoffe der Hormonpflaster auch über die Leber abgebaut werden, sind Hormonpflaster auch keine Alternative. Und die Spirale besteht entweder aus Kupfer (was bei M. Wilson auch vermieden werden soll) oder hat anstelle des Kupfers ein Hormondepot, d. h. die gleiche Wirkung wie die Pille. Außerdem ist sie gedacht für Frauen, die bereits Kinder hatten.
http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Ve ... e-234.html

Ich würde aber versuchen auf andere auszuweichen, auch wenn diese vielleicht unsicherer sind. Vielleicht kann man von den sog. "natürlichen " Methoden 2 Methoden kombinieren und so die Sicherheit erhöhen.


Zur Schwerbehinderung:
Ich würde mich da vom Arbeitsamt beraten lassen. Es gibt Vorteile, wenn man schwerbehindert ist.
Es kann aber auch mal nachteilig sein, schwerbehindert zu sein, denn manche Firmen haben die Befürchtung, dass ein Schwerbehinderter öfters krank ist oder nicht so leistungsfähig ist wie ein Gesunder.

Hier eine Fundstelle zur Förderung der Unternehmen, die Schwerbehinderte ausbilden:
Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen finanziell, die Schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen oder ausbilden. Bei der Ausbildung schwerbehinderte Menschen kann die Arbeitsagentur Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung an die Unternehmen zahlen. Firmen, die Schwerbehinderte oder Rehabilitaten einstellen, erhalten Eingliederungszuschüsse von der Agentur für Arbeit. Dieser wird für mindestens ein Jahr gezahlt.
Weiterhin können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Auch die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes kann die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/D ... -2008.html


@Morbus 1985:
Bei der Höhe der Schwerbehinderung zählt nur die Auswirkung der Krankheit auf das Befinden des Patienten. D. h. wenn man eine Leberzirrhose hat und keine Beschwerden daraus hat, bekommt man keinen Prozentsatz anerkannt. Macht man geltend, dass man Beschwerden hat, sieht dies schon anders aus. Das Versorgungsamt prüft also, wie stark ein Mensch in seinem täglichen Leben durch die Krankheit eingeschränkt ist.
Außerdem ist meine Erfahrung mit den Versorgungsämtern, dass man immer gegen einen Bescheid Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben sollte. Ich hatte im ersten Bescheid immer weniger bekommen, als ich dann durch Erhebung eines Widerspruches oder durch Klageerhebung bekommen habe. Allein schon die Einreichung der Klage genügte vor Jahren bei mir, dass mir das Versorgungsamt noch bevor es zur Verhandlung vor Gericht kam, den von mir erstrebten Prozentsatz (80%) gegeben hat (und das lebenslänglich).
Ich rate Dir also, falls Dir die 30 % als zu niedrig erscheinen, einen Erhöhungsantrag zu stellen. Natürlich brauchst Du dazu auch ärztliche Befunde, die das rechtfertigen und evtl. einen guten Hausarzt, der eine entsprechende Stellungnahme abgibt.
Da Du noch jung bist, solltest Du mit einer Leberzirrhose eigentlich einen höheren Prozentsatz erreichen. Denn das Versorgungsamt bewertet auch ein wenig das Alter des Antragsstellers mit.
Hat jemand mit 80 Jahren eine Erkrankung, so wird dies teils als altersbedingt bewertet und er bekommt einen geringeren Prozentsatz als ein junger Mensch mit derselben Krankheit.

Gruß
Gitte

Verfasst: 24. Jun 2009, 17:00
von Morbus1985
Ok, werde es mal probieren. Ich hätte schon gerne 50% angerechnet, als kleine Genugtuung dafür, wofür ich gestraft bin...

Und genau das: Ich bin 24 Jahre und habe eine Zerrhose mit Ögophagusvarizen.

Abgesehen davon, hatte ich auch schon einen beidseitigen Leistenbruch, das Schlüsselbein gebrochen, sowie den rechten Arm ausgekugelt.

ABer eine Hinzurechnung ist ja nicht möglich...

Verfasst: 24. Jun 2009, 21:08
von Gitte
Hallo Morbus,

der Leistenbruch, das gebrochene Schlüselbein und der ausgekugelte Arm werden nur berücksichtigt, wenn Du dadurch bleibende Schäden und Beeinträchtigungen hast.

Zusammenaddiert werden die einzelnen Behinderungsgrade zwar nicht, aber es kommt doch zu einer gewissen Erhöhung, wenn man viele einzelne Behinderungen hat. Daher kann es sich schon lohnen, wenn man auch weniger starke Behinderungen angibt.

Gruß
Gitte