Hallo Silke,
die Pille hat negative Auswirkungen auf die Leber. Man muss nur den Beipackzettel lesen, da steht es drin. Die Ärzte sagen das leider oft nicht deutlich, dass Leberkrankheiten eine Gegenanzeige für die Pille oder die Hormonpflaster sind.
Hier mal eine Fundstelle zu den Vorerkrankungen, wann man die Pille oder andere Hormone besser nicht nimmt/anwendet:
Wann darf die Pille nicht eingenommen werden?
Nur wenige Frauen müssen aus medizinischen Gründen auf die Pille verzichten. Bei dieser Fragestellung sollen Sie sich in erster Linie vertrauensvoll an Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt wenden und sich ausführlich beraten lassen.
Medizinische Gründe, bei denen eine Pille nicht eingenommen werden darf, sind u.a.:
Früher durchgemachte oder bestehende Erkrankungen mit Blutpropfbildung (Thrombose, Embolie), besonders Schlaganfall und Herzinfarkt.
Bestehende Schwangerschaft; es ist allerdings die Möglichkeit, dass das Kind geschädigt wird, so gut wie unwahrscheinlich.
Hormonempfindliche bösartige Tumoren, die auf Östrogene reagieren könnten. Dazu gehört der Brustkrebs (auch nach Behandlung).
Bestehende schwere Leberschäden. Die Hormone der Pille können die geschädigte Leber zusätzlich belasten.
Erkrankungen der Hirn- oder Augengefäße. Man fürchtet ein erhöhtes Risiko für Thrombosen.
Schwere Formen des Bluthochdrucks, besonders der medikamentös nicht einstellbare Hochdruck mit entsprechenden Komplikationen.
Angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen, z.B. schwere Zuckerkrankheit mit Gefäßveränderungen oder Störungen des Fettstoffwechsels.
Otosklerose (erbliche, fortschreitende Mittelohr-Schwerhörigkeit), die sich in vorangegangenen Schwangerschaften verschlechtert hat.
Vorausgegangene Schwangerschaftsbläschen. Seltene Hauterkrankung, als Herpes gestationis bezeichnet.
Raucherinnen jenseits des 30. Lebensjahres, insbesondere wenn weitere Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck vorhanden sind.
http://www.apotheke-schwertberg.at/php/ ... /anitb.php
Da die meisten Patienten mit M. Wilson eine fortgeschrittene schwere Leberkrankheit haben und meist auch schon eine Zirrhose vorliegt, ist das ganz sicher ein Grund, die Pille nicht zu nehmen, wenn man sich etwas Gutes tun will.
Ich denke, dass jede Pille nicht gut für die Leber ist. Es mag kleine Unterschiede zwischen den einzelnen Pillen geben, aber die würde ich als minimal betrachten.
Sicher sind Hormone als Verhütungsmittel die bequemsten und wohl auch ziemlich sicher.
Da die Wirkstoffe der Hormonpflaster auch über die Leber abgebaut werden, sind Hormonpflaster auch keine Alternative. Und die Spirale besteht entweder aus Kupfer (was bei M. Wilson auch vermieden werden soll) oder hat anstelle des Kupfers ein Hormondepot, d. h. die gleiche Wirkung wie die Pille. Außerdem ist sie gedacht für Frauen, die bereits Kinder hatten.
http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Ve ... e-234.html
Ich würde aber versuchen auf andere auszuweichen, auch wenn diese vielleicht unsicherer sind. Vielleicht kann man von den sog. "natürlichen " Methoden 2 Methoden kombinieren und so die Sicherheit erhöhen.
Zur Schwerbehinderung:
Ich würde mich da vom Arbeitsamt beraten lassen. Es gibt Vorteile, wenn man schwerbehindert ist.
Es kann aber auch mal nachteilig sein, schwerbehindert zu sein, denn manche Firmen haben die Befürchtung, dass ein Schwerbehinderter öfters krank ist oder nicht so leistungsfähig ist wie ein Gesunder.
Hier eine Fundstelle zur Förderung der Unternehmen, die Schwerbehinderte ausbilden:
Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen finanziell, die Schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen oder ausbilden. Bei der Ausbildung schwerbehinderte Menschen kann die Arbeitsagentur Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung an die Unternehmen zahlen. Firmen, die Schwerbehinderte oder Rehabilitaten einstellen, erhalten Eingliederungszuschüsse von der Agentur für Arbeit. Dieser wird für mindestens ein Jahr gezahlt.
Weiterhin können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Auch die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes kann die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/D ... -2008.html
@Morbus 1985:
Bei der Höhe der Schwerbehinderung zählt nur die Auswirkung der Krankheit auf das Befinden des Patienten. D. h. wenn man eine Leberzirrhose hat und keine Beschwerden daraus hat, bekommt man keinen Prozentsatz anerkannt. Macht man geltend, dass man Beschwerden hat, sieht dies schon anders aus. Das Versorgungsamt prüft also, wie stark ein Mensch in seinem täglichen Leben durch die Krankheit eingeschränkt ist.
Außerdem ist meine Erfahrung mit den Versorgungsämtern, dass man
immer gegen einen Bescheid Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben sollte. Ich hatte im ersten Bescheid immer weniger bekommen, als ich dann durch Erhebung eines Widerspruches oder durch Klageerhebung bekommen habe. Allein schon die Einreichung der Klage genügte vor Jahren bei mir, dass mir das Versorgungsamt noch bevor es zur Verhandlung vor Gericht kam, den von mir erstrebten Prozentsatz (80%) gegeben hat (und das lebenslänglich).
Ich rate Dir also, falls Dir die 30 % als zu niedrig erscheinen, einen Erhöhungsantrag zu stellen. Natürlich brauchst Du dazu auch ärztliche Befunde, die das rechtfertigen und evtl. einen guten Hausarzt, der eine entsprechende Stellungnahme abgibt.
Da Du noch jung bist, solltest Du mit einer Leberzirrhose eigentlich einen höheren Prozentsatz erreichen. Denn das Versorgungsamt bewertet auch ein wenig das Alter des Antragsstellers mit.
Hat jemand mit 80 Jahren eine Erkrankung, so wird dies teils als altersbedingt bewertet und er bekommt einen geringeren Prozentsatz als ein junger Mensch mit derselben Krankheit.
Gruß
Gitte